AGB

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Proposita-Consulting und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt).

1.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäfte, ohne dass erneut auf sie verwiesen wird.

1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Proposita-Consulting der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Proposita-Consulting in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.4. Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Proposita-Consulting abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


2. Zustandekommen und Änderungen von Verträgen, Vertragsbestandteile

2.1. Angebote von Proposita-Consulting sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2. Der Kunde kann an Proposita-Consulting per E-Mail, Fax, Post oder mündlich eine Angebotsanfrage stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. Proposita-Consulting unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail, Fax oder Post ein Angebot. Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, Fax, Post oder mündlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen.

2.3. Grundlage für die Arbeit von Proposita-Consulting und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an Proposita-Consulting auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden Proposita-Consulting mündlich / fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Proposita-Consulting über den Inhalt des Briefings ein Protokoll, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Protokoll wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.4. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages/Auftrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Proposita-Consulting, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber Proposita-Consulting resultiert daraus nicht.


3. Urheber- / Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vereinbarte Dauer, geografische Zuordnung und dem im Vertrag/Auftrag vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Proposita-Consulting im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.

3.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Proposita-Consulting.

3.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen.

3.4. Proposita-Consulting darf die von ihr entwickelten Medien/Werbemittel angemessen und branchenüblich kennzeichnen und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Kennzeichnung und die werbliche Verwendung kann nur durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Proposita-Consulting und dem Kunden ausgeschlossen werden.

3.5. Die Arbeiten von Proposita-Consulting dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Proposita-Consulting vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mind. der 3,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Proposita-Consulting.

3.7. Über den Umfang der Nutzung steht Proposita-Consulting ein Auskunftsanspruch zu.

3.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Proposita-Consulting angefertigt werden, verbleiben bei Proposita-Consulting. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Proposita-Consulting schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.


4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. Selbst im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist Proposita-Consulting jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweiser nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Proposita-Consulting spätestens mit der Auftragsbestätigung. Etwaige notwendige Fahrtkosten werden separat abgerechnet, der Abrechnungssatz beträgt 0,70 EUR pro gefahrenen Kilometer. Diese Abrechnung entfällt, wenn es im Angebot / Projekt anders vereinbart wurde.

4.2. Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Proposita-Consulting behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.

4.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Proposita-Consulting dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Proposita-Consulting verfügbar sein.

4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Proposita-Consulting anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


5. Stornierung von Aufträgen

5.1. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde Proposita-Consulting alle dadurch anfallenden Kosten und stellt Proposita-Consulting von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

5.2. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.


6. Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.


7. Verschwiegenheitspflicht

Proposita-Consulting und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Proposita-Consulting verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.


8. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, Proposita-Consulting die für die Leistungserbringung wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von Proposita-Consulting sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

8.2. Soweit der Kunde Proposita-Consulting Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.

8.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Proposita-Consulting kostenlos erbracht werden.


9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Proposita-Consulting erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Proposita-Consulting ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

9.2. Der Kunde stellt Proposita-Consulting von Ansprüchen Dritter frei, wenn Proposita-Consulting auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Proposita-Consulting beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in Textform zu erfolgen. Erachtet Proposita-Consulting für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Proposita-Consulting die Kosten hierfür der Kunde.

9.3. Proposita-Consulting haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Proposita-Consulting haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Informationen, Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

9.4. Für Schaden (Schadensersatz) haftet Proposita-Consulting – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind u.a. Schäden einzustufen, die durch höhere Gewalt, Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail- /Daten-Versendung oder durch Computerviren /Hacker verursacht worden sind.

9.5. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt.

9.6. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von Proposita-Consulting.

9.7. Soweit die Haftung von Proposita-Consulting ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Proposita-Consulting.


10. Veranstaltungen

10.1. Proposita-Consulting tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.

10.2. Der Kunde ist als Veranstalter verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten einzuhalten.

10.3. Der Kunde ist als Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

10.4. Proposita-Consulting behält sich vor, für gebuchte Veranstaltungen im Einzelfall Teilnahmebedingungen aufzustellen und die Zulassung eines Teilnehmers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung mit solchen Teilnahmebedingungen abhängig zu machen.


11. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von Proposita-Consulting verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Proposita-Consulting gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.


12. Leistungen Dritter

12.1. Proposita-Consulting ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zu Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen.

12.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.


13. Media-Planung und Media-Durchführung

13.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung erfüllt Proposita-Consulting nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblicher Erfolg schuldet Proposita-Consulting dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

13.2.Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Proposita-Consulting nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Proposita-Consulting nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Proposita-Consulting entsteht dadurch nicht.


14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

14.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Laufzeit abgeschlossen.

14.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

14.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

14.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.


15. Abtretung

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Proposita-Consulting abtreten und nur, soweit die Interessen von Proposita-Consulting hierdurch nicht beeinträchtigt werden.


16. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz

Proposita-Consulting ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder verpflichtet noch bereit. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien.


17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

17.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen Proposita-Consulting und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von Proposita-Consulting zuständige Gericht. Proposita-Consulting ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

17.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

17.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

Stand 05/2022